Abriß Kommandantenvilla KZ Sachsenburg

plötzlich und unerwartet stand auf der Tagesordnung des Ausschusses des Eigenbetriebes Immobilien der Stadt Frankenberg/Sa. Beschluß zur Finanzierung des Rückbaus des Gebäudes An der Zschopau 10. Diese Unterlagen werden drei Tage vorher zugestellt. Ihr seht es mir nach, daß ich in meinem Ehrenamt diese Unterlagen erst am 28. Juni gelesen habe.

 

In der Vorlage (öffentlich einsehbar im Ratssystem der Stadt) wird nicht erwähnt, auch nicht ansatzweise, um welches bedeutende Objekt es sich handelt. Ebenso wenig, dass es vielleicht bereits eine Diskussion zu diesem gab. Es wird klar Bezug genommen auf einen alten Beschluss von 2015, in welchen beschlossen wurde beide Objekte (noch Nummer 9) abzureißen. Es ging in der Wiedervorlage nur darum die Finanzierung sicherzustellen, welche noch durch eine Austauschvorlage am Sitzungsbeginn geändert wurde.

Das Ergebnis des Tagungsordnungspunktes ist der beschlossene Abriß der Kommandantenvilla. Warum, weil es eine Genehmigung des Landratsamtes Mittelsachsen gibt. Das Ergebnis des Abrisses wird sein: Vom Kulturdenkmal bleiben antragsgemäß die Umfassungsmauern im unteren Bereich bestehen. Dies schrieb der Landrat Damm im Dezember 2021 auf eine Anfrage von mir.

Dieses Vorgehen ist nicht abgesprochen, nach Rücksprache in der Sitzung, mit dem BKM und lt. einer mir vorliegenden Mail des Abgeordneten des Sächsischen Landtages Franz Sodann, hat auch der zuständige Staatssekretär des SMK keine Kenntnis von diesem Vorgehen.

Lt. dem Bürgermeister der Stadt Frankenberg/Sa. Herrn Firmenich, reicht ihm die Darstellung und die daraus resultierende Kenntnisnahme der Fördermittelgeber im Antragstext zur Förderung der Gedenkstätte aus, so zu agieren.

Einen kleinen Zeitverzug konnte in der Sitzung erreicht werden, daß nun eine genaue Kostenschätzung eingeholt werden soll und danach noch einmal der Ausschuß zu konsultieren ist. Die Schätzung der Abrißkosten für die Villa stammt aus 2018 und wird mit Fördermittel des Freistaates aus dem

Abriß- und Brachenprogramm mit ca. 60000,- Eur. gefördert. Diese liegen aber nur bis zum Jahresende bereit.

Mein Fazit, damit könnte sich ergeben, daß die Gedenkstätte nicht mehr gefördert wird und damit nicht mehr finanzierbar. Zweitens der Freistaat wäre mitverantwortlich, weil er dafür die Fördermittel bereit stellt.

Dies ist der bedauernswerte Stand.

Über die Detaildiskussion will ich nicht weiter eingehen, es gab nur den Willen der Mehrheit der Sitzungsteilnehmer am Abriß festzuhalten, weil man es kann (Geld ist da von Stadt und Land) und weil man es darf (Genehmigung des Landkreises).

Abstimmungsergebnis für Abriß 4, gegen 1, enthalten 1

Jörg Hommel