Gaspreisdeckel – Strompreisdeckel – Inflationsgeld. Entlastung mit LINKS
„Die Gaspreisbremse der Ampel bringt denen zu wenig, die sie brauchen, und denen zu viel, die sie nicht brauchen.“, sagte die Vorsitzende der Linken, Janine Wissler.
Das LINKE Konzept ist sozial und ökologisch gerecht: Das Grundkontingent ist so ausgestaltet, dass die Grundversorgung für alle gesichert ist und Anreize zum Energiesparen gesetzt werden.
- Der LINKE Gas- und Strompreisdeckel hat jeweils einen kostenfreien Sockelbetrag.
- Die Preise bis zu einem Grundkontingent werden gedeckelt: Niemand muss frieren oder im Dunkeln sitzen, da der Grundverbrauch gesichert ist. Die Kosten für die deutliche Mehrheit der Haushalte sinken.
- Die Preise im Hochverbrauch steigen und leisten einen Beitrag zur Subventionierung der Grundkontingente.
- Wir orientieren uns bei den Bezugsgrößen am durchschnittlichen Verbrauch der mittleren Einkommen.
Je weniger Einkommen die Haushalte haben, desto weniger Energie verbrauchen sie. Dementsprechend können sie kaum einsparen. In den Haushalten mit den höchsten Einkommen gibt es auch die meisten Einsparmöglichkeiten. Falls der Verbrauch der mittleren Haushalte gesenkt wird, greift auch hier die Entlastung, im Unterschied zu allen Entlastungen der Regierung, die den reicheren Haushalten mehr nutzen als der Mittelschicht.
Strom- und Gaspreisdeckel gehören zusammen, damit alle Haushalte unabhängig vom Heizungstyp entlastet werden.
Gaspreisdeckel:
Subventioniertes Grundkontingent für den durchschnittlichen Verbrauch: 10 000 kWh. Die Zahl orientiert sich am mittleren Verbrauch eines 4‑Personen-Haushaltes mit mittlerem Einkommen. Dieses wird durch staatliche Subventionen auf einen Preis von 9 Cent kWh gedeckelt. 25% dieses Grundkontingents (umgerechnet 2500 kWh) sind dabei für die Verbraucher*innen kostenfrei.
Die Differenz zwischen Marktpreis und Grundkontingent wird zu 80 % über staatliche Zuschüsse finanziert. Die verbleibende Differenz von 20 % wird auf den Verbrauch oberhalb des Grundkontingents aufgeschlagen. Auf diese Weise werden Haushalte mit höherem Verbrauch (also die wohlhabenderen Haushalte, die mit weniger Personen auf mehr Fläche wohnen) an der Subvention des Grundkontingents beteiligt, indem sie selbst einen Teil ihres Subventionsbetrags zurückgeben. So entsteht insbesondere für überdurchschnittlich Verdienende mit größeren Wohnungen und höherem Energieverbrauch ein ökologisch sinnvoller Anreiz Energie zu sparen.
Strompreisdeckel:
Ohne Einberechnung des Heizstroms legen wir als Grundkontingent beim Strom pro Person 1 200 kWh jährlich fest. Das entspricht dem durchschnittlichen Stromverbrauch pro Person von Haushalten im mittleren Einkommensbereich („5. Dezil“). Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen können ihren Basis-Strombedarf damit abdecken. 25 % dieses Grundkontingents sind ein kostenfreier Sockelbetrag. Ab 110 % des Verbrauchs steigen die Preise. Die Umverteilungs-Komponente und die ökologische Steuerungswirkung greifen auch hier besonders stark bei Spitzenverdienenden.
Inflationsgeld mit Weihnachtszuschlag:
Die Bundesregierung will die Abschlagszahlungen im Dezember übernehmen. Wir fordern zusätzlich ein einkommensabhängiges Inflationsgeld für untere und mittlere Einkommen: 125 Euro plus 50 ab der 2. Person für jede weitere Person im Haushalt. Dieses soll ab 1. November 2022 gelten und für die Dauer der Inflationskrise monatlich ausgezahlt werden. Für Dezember 2022 sollte ein Weihnachtszuschlag von weiteren 125 Euro pro Haushalt gezahlt werden.
Vom Inflationsgeld profitieren alle, deren Haushaltseinkommen 4200 Euro (ca. 120 % des durchschnittlichen Haushaltseinkommens, 4‑köpfige Familie), nicht überschreitet. Das sind mehr als zwei Drittel aller Haushalte.